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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 01.06.2017 - 4 Sa 230/16   

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https://dejure.org/2017,59882
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 01.06.2017 - 4 Sa 230/16 (https://dejure.org/2017,59882)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 01.06.2017 - 4 Sa 230/16 (https://dejure.org/2017,59882)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 01. Juni 2017 - 4 Sa 230/16 (https://dejure.org/2017,59882)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingruppierung eines Systemadministrators in der Datenverarbeitung; Unzulässige Eingruppierungsfeststellungsklage bei rechtskräftiger Klageabweisung im Vorprozess

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung eines Systemadministrators in der Datenverarbeitung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 221/96

    Eingruppierung - Daktyloskop in einem Landeskriminalamt

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 01.06.2017 - 4 Sa 230/16
    Vielmehr ist das Arbeitsgericht an die rechtskräftige Feststellung zu dem präjudiziellen Rechtsverhältnis gebunden (BAG, 10. Dezember 1997 - 4 AZR 221/96, Rn. 63; LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.10.2015 - 2 Sa 72/15, Rn. 36).

    Vielmehr ist das Arbeitsgericht an die rechtskräftige Feststellung zu dem präjudiziellen Rechtsverhältnis gebunden (LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 20.10.2015 - 2 Sa 72/15 - mit Hinweis auf BAG, Urteil vom 10.12.1997 - 4 AZR 221/96 -).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.10.2015 - 2 Sa 72/15

    Gerichtliche Feststellung des Beginns der Stufenlaufzeit - Rechtskraftwirkung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 01.06.2017 - 4 Sa 230/16
    Vielmehr ist das Arbeitsgericht an die rechtskräftige Feststellung zu dem präjudiziellen Rechtsverhältnis gebunden (BAG, 10. Dezember 1997 - 4 AZR 221/96, Rn. 63; LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.10.2015 - 2 Sa 72/15, Rn. 36).

    Vielmehr ist das Arbeitsgericht an die rechtskräftige Feststellung zu dem präjudiziellen Rechtsverhältnis gebunden (LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 20.10.2015 - 2 Sa 72/15 - mit Hinweis auf BAG, Urteil vom 10.12.1997 - 4 AZR 221/96 -).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.12.2012 - 2 Sa 119/12

    Umsetzung aufgrund gerichtlicher Geltendmachung eines Eingruppierungsverlangens -

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 01.06.2017 - 4 Sa 230/16
    Insofern hilft dem Kläger die Entscheidung des LAG Mecklenburg-Vorpommern (2 Sa 119/12) nicht weiter, da dort nur festgestellt ist, dass das beklagte Land von einer Bewertung nach der EG 11 TV-L ausgeht.
  • BAG, 21.06.2000 - 5 AZR 806/98

    Lohngleichheit

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 01.06.2017 - 4 Sa 230/16
    Von einer solchen Regelung darf er Arbeitnehmer nur aus sachlichen Gründen ausschließen (BAG, Urteil vom 17.11.1998 - 1 ARZ 147/98 -, Urteil vom 21.06.2000 - 5 AZR 806/98 -).
  • BAG, 17.01.1996 - 4 AZR 602/94

    Eingruppierung: Kinderpflegerin in der Tätigkeit als Erzieherin

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 01.06.2017 - 4 Sa 230/16
    Daraus kann jedoch weder der Rechtssatz noch der allgemeine Erfahrungssatz hergeleitet werden, dass immer dann, wenn ein sonstiger Angestellter eine entsprechende Tätigkeit ausübt, dieser auch über gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen im tariflichen Sinne verfügt.Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zeigt die Lebenserfahrung, dass sonstige Angestellte - selbst wenn sie im Einzelfall eine entsprechende Tätigkeit ausüben - gleichwohl häufig an anderer Stelle deswegen nicht eingesetzt werden können, weil ihnen für andere Tätigkeiten Kenntnisse und Erfahrungen fehlen (vgl. BAG vom 17.01.1996, 4 AZR 602/94; BAG vom 22.03.2000, 4 AZR 105/99).".
  • BAG, 22.03.2000 - 4 AZR 105/99

    Eingruppierung: Mitarbeiterin in neurologischem REHA-Zentrum

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 01.06.2017 - 4 Sa 230/16
    Daraus kann jedoch weder der Rechtssatz noch der allgemeine Erfahrungssatz hergeleitet werden, dass immer dann, wenn ein sonstiger Angestellter eine entsprechende Tätigkeit ausübt, dieser auch über gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen im tariflichen Sinne verfügt.Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zeigt die Lebenserfahrung, dass sonstige Angestellte - selbst wenn sie im Einzelfall eine entsprechende Tätigkeit ausüben - gleichwohl häufig an anderer Stelle deswegen nicht eingesetzt werden können, weil ihnen für andere Tätigkeiten Kenntnisse und Erfahrungen fehlen (vgl. BAG vom 17.01.1996, 4 AZR 602/94; BAG vom 22.03.2000, 4 AZR 105/99).".
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